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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2015 - L 13 AS 199/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,102415
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2015 - L 13 AS 199/15 B ER (https://dejure.org/2015,102415)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.08.2015 - L 13 AS 199/15 B ER (https://dejure.org/2015,102415)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. August 2015 - L 13 AS 199/15 B ER (https://dejure.org/2015,102415)
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  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 53/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2015 - L 13 AS 199/15
    Leistungsberechtigte haben ihr Einkommen auch dann zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage einzusetzen, wenn sie sich dadurch außerstande sehen, anderweitig bestehende Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. BSG, Urteile vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 32/08 R - Rn. 20, vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R - Rn. 29, vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - Rn. 14 und vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 53/12 R - Rn. 27).

    Eine anderslautende Bewertung folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des BSG zu Einkommen als "bereiten Mitteln", da diese die Berücksichtigung von fiktiven Einnahmen betrifft, insbesondere in Fallkonstellationen, in denen zugeflossene einmalige Einnahmen im sog. Verteilzeitraum vorzeitig verbraucht worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 53/12 R - Rn. 30 m. w. N.).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2015 - L 13 AS 199/15
    Bereits das SG hat auf die Rechtsprechung des BSG hingewiesen, wonach an den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrags unter Verwandten strenge Anforderungen zu stellen sind, um der Gefahr eines Missbrauchs von Steuermitteln entgegenzuwirken, und die objektive Beweislast insoweit beim Leistungsberechtigten liegt (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R - Rn. 21).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2015 - L 13 AS 199/15
    Zwar ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die Leistungen zur Sicherung des verfassungsrechtlich verbürgten Existenzminimums betreffen, aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden, wenn dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Rn. 26).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2015 - L 13 AS 199/15
    Leistungsberechtigte haben ihr Einkommen auch dann zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage einzusetzen, wenn sie sich dadurch außerstande sehen, anderweitig bestehende Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. BSG, Urteile vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 32/08 R - Rn. 20, vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R - Rn. 29, vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - Rn. 14 und vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 53/12 R - Rn. 27).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Pauschalmiete inklusive

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2015 - L 13 AS 199/15
    Auch wenn - entgegen der Auffassung des Antragsgegners - ein Abzug für die in der Pauschalmiete enthaltenen Stromkosten nicht vorzunehmen ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R), ergibt sich eine Kürzung des Unterkunftskostenbedarfs aus dem Umstand, dass die Aufwendungen des Antragstellers nicht angemessen i. S. des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II sind.
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Haushaltsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2015 - L 13 AS 199/15
    Leistungsberechtigte haben ihr Einkommen auch dann zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage einzusetzen, wenn sie sich dadurch außerstande sehen, anderweitig bestehende Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. BSG, Urteile vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 32/08 R - Rn. 20, vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R - Rn. 29, vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - Rn. 14 und vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 53/12 R - Rn. 27).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2015 - L 13 AS 199/15
    Ist aufgrund dieses Sachverhalts gegenwärtig ein Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht, ist für eine Folgenabwägung kein Raum (vgl. zu einem solchen Fall: BVerfG, Beschluss vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 - Rn. 12).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2015 - L 13 AS 199/15
    Leistungsberechtigte haben ihr Einkommen auch dann zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage einzusetzen, wenn sie sich dadurch außerstande sehen, anderweitig bestehende Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. BSG, Urteile vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 32/08 R - Rn. 20, vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R - Rn. 29, vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - Rn. 14 und vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 53/12 R - Rn. 27).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2015 - L 13 AS 199/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 46/11 R - Rn. 16 m. w. N.) ist bei der Qualifizierung von Zuwendungen Dritter als Einkommen zu unterscheiden zwischen a) Geldzahlungen oder Sachleistungen, die einem SGB II-Leistungsberechtigten zum endgültigen Verbleib zugewendet werden, b) einem Darlehen, das mit einer Rückzahlungsverpflichtung im Sinne des BGB gegenüber dem Darlehensgeber belastet ist und c) Zuwendungen Dritter, die eine rechtswidrig vom Grundsicherungsträger abgelehnte Leistung eben wegen der Ablehnung bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes substituieren sollen (Nothilfeleistungen).
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